Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen bei einem anerkannten Pflegegrad finanzielle Mittel zustehen.
Bei der Haushaltshilfe ist in vielen Fällen eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich.
Je nach persönlicher Situation müssen keine Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.